Hallo Hundefreunde!

Schön, dass Sie diese Seite besuchen.
Schade, dass es sie überhaupt geben muss, aber leider sind Selbstverständlichkeiten für manche Leute nicht nachvollziehbar.
Leider lädt er auch einige Zeitgenossen dazu ein, ihre vierbeinigen Lieblinge hier ihre Geschäfte machen zu lassen.
Das kann natürlich in der Not mal passieren, und wenn die Hinterlassenschaft über einen Beutel in der eigenen Mülltonne entsorgt wird, ist dagegen auch nichts einzuwenden.
Einige Hundebesitzer meinen jedoch, ihre „Tierliebe“ auf dem Rücken der Allgemeinheit austragen zu müssen, indem sie ihren Hund frei herumlaufen lassen,
oder fabrizierte Hundehaufen einfach liegenlassen.
Immer wieder werden auch Hundehalter beobachtet, die ihre Hunde vorsätzlich in die Parkanlagen machen lassen.
gerade nach Einbruch der Dunkelheit fühlen sich diese Hundeasis sicher und fühlen sich unbeobachtet.


Dies widerspricht dem gesunden Menschenverstand und dem geltenden Recht ohnehin:


Auszug aus dem Ortsrecht der Stadt Viersen:

www.viersen.de/kommunen/viersen/dommedia_viersen_neu.nsf/0/B1EB142CABDD3BCBC1256BEC002A4059/$file/03-10_Sicherheit%20und%20Ordnung%20OBV.pdf 
3.10 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Viersen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Viersen vom 19.12.1990 in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 12.11.2001

 § 11 Hunde

(1) Hunde dürfen in öffentlichen Einrichtungen nicht frei herumlaufen, sondern müssen vom Halter
oder Begleiter des Tieres angeleint auf Wegen geführt werden. Die Hundeleine darf nicht länger als 1,50 m sein.

Aufrollbare Hundeleinen dürfen nur dann benutzt werden, wenn der Hund trotz ausgezogener
Leine andere Menschen oder Tiere nicht erreichen kann.

(2) Der Halter oder der Begleiter eines Hundes hat zu verhindern, daß Hunde öffentliche Einrichtungen oder Straßen verschmutzen. Aufgetretene Verschmutzungen sind vom Halter oder dem Begleiter des Hundes unverzüglich zu entfernen.

(3) Auf Spielflächen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.

Diese Seite richtet sich nicht gegen Hundefreunde, sondern gegen diejenigen, die meinen, ihr Hund dürfe in die Parkanlage machen, und das sei so in Ordnung.

Schön dieser Park, nicht wahr? Er lädt ein zum Spazieren, Spielen, Picknick usw. Die Parkflächen dienen zum Spielen, Picknicken, Sonnenbaden usw. und stellen keine öffentliche Bedürfnisanstalt dar.

Lange genug haben sich die Anwohner des Baugebietes Neustraße dieses Treiben angeschaut. Aber spätestens, wenn die Kinder kotverschmiert nach Hause kommen, hört der Spaß auf.

Wir werden daher in Zukunft die zu Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen und die Hundeasis anzeigen.
Die Stadt lässt uns mit dem Problem alleine, so werden nicht einmal Schilder aufgestellt, um Missverständnisse zu vermeiden.

P.S.: Haben Sie Anmerkungen zu diesem Aushang? hundeasis@gmx.de
Es gibt mit Sicherheit schönere Seiten im Netz, aber hier geht es lediglich um die Information